Was kann’s kosten?

Individuell und transparent!

So wie jeder Kunde individuell ist, so sind es auch die Projekte und Arbeiten, die wir erledigen. Daher gibt es bei uns keine Pauschalpreise oder irgendwelche Pakete. Gerne bekommen Sie vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag oder natürlich auf Wunsch ein kostenpflichtiges dafür ausführliches Angebot.

Wir arbeiten auf die einzelnen Kunden und Projekte hin zugeschnitten und da wir wissen, was wir tun, arbeiten wir sehr effektiv – und so halten wir den Stundenaufwand immer so effizient wie möglich. In jedem Falle klären wir Kosten vorab und transparent!

Stundensatz

95,00 € pro Stunde
abgerechnet im Viertelstundentakt

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Tagessatz

760,00 €
abgerechnet per Tag

Jetzt buchen

Neue Websites für StartUps und Firmengründer

Wir wollen Ihnen beim Fuß fassen helfen!

Heutzutage ist die Internetseite das wichtigste Tool und Marketingmittel.

Gerade für StartUps und Firmenneugründungen ist sie nicht mehr wegzudenken um potentielle Neukunden zu generieren. Besonders in der Anfangszeit der Gründung.

Wir wollen Sie dabei unterstützen, professionell zu sein und räumen daher Gründern, deren Gründungsdatum maximal ein Jahr zurück liegt, interessante und signifikante Rabatte ein.

So startet die individuelle Internetpräsenz bei 899 €!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Möglichkeiten eines professionellen Starts kennenzulernen.

Jetzt kontakt aufnehmen

Hinweise zur Künstlersozialkasse

Die KSK ist eine Behörde der Künstlersozialversicherung. Finanziert wird diese Behörde durch Abgaben, die Auftraggeber künstlerischer Leistungen zahlen müssen. Für Auftraggeber ist es oft schwierig herauszufinden, ob sie abgabepflichtig sind oder nicht. In einigen kurzen Absätzen haben wir das wichtigste für Sie zusammengefasst.

Unabhängig davon, ob der Dienstleister bei der KSV versichert ist oder nicht, müssen Sie als Auftraggeber dann zahlen, wenn Sie einen künstlerischen Dienstleister beauftragen und die bezogenen Leistungen als abgabepflichtig gelten.

  • Künstlerische Dienstleister sind unter anderem Werbeagenturen, Webdesigner, Lektoren, Designer, usw.
  • Als abgabepflichtig gelten beispielsweise alle werblichen und schöpferischen Leistungen, wie das Erstellen von Fotos, das Entwickeln eines Konzeptes oder das Gestalten eines Flyers.
  • Rein technische Arbeiten, wie etwa Programmieren, Druck oder Suchmaschinenoptimierung sind nicht abgabepflichtig.
  • Die Höhe der Abgabe wird jedes Jahr neu durch die Künstlersozialkasse vergeben.

Aktuelle und detaillierte Informationen zu den erforderlichen Abgaben finden Sie auf der Seite der Künstlersozialkasse.

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